Bei der Frage, wie sinnvoll ein genereller Maulkorbzwang für Hunde ist, gehen die Meinungen bekanntlich weit auseinander. Hundebesitzer sind in aller Regel gegen eine Verpflichtung ihrem Tier einen Maulkorb anzulegen, da die meisten davon ausgehen, dass ihr Hund ohnehin nicht beißt. Doch wer schon einmal von einem Hund gebissen wurde, der sieht das in der Regel natürlich anders.
Statistiken der Haftpflichtversicherer zufolge kommt es zu etwa 30.000 Hundebissen pro Jahr. Allerdings sind dies nur die angezeigten Fälle. Die Dunkelziffer mit kleineren Schäden dürfte weitaus höher sein. Angesichts solcher Zahlen erscheint ein Maulkorbzwang mitunter durchaus sinnvoll. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es in dieser Hinsicht jedoch noch nicht, denn die Bestimmungen weichen je nach Bundesland voneinander ab.
Welche Hunde müssen einen Maulkorb tragen
Die einzelnen Bundesländer haben in sogenannten Rassenlisten die als gefährlich eingestuften Hunderassen erfasst. Rassen wie der American Pitbull Terrier oder der American Staffordshire Terrier gelten in den meisten Ländern als gefährlich. Für diese Tiere gelten neben einem generellen Maulkorb- und Leinenzwang eventuell noch weitere Regelungen. So muss in einigen Ländern eine Sachkundeprüfung ablegen, mit der man die Ungefährlichkeit eines Hundes nachweisen kann. Für den Fall, dass ein Maulkorbzwang vorgesehen ist, gilt dieser für alle öffentlichen Räume wie Straßen, Parks, Treppenhäuser etc. In Berlin gelten seit 2011 noch strengere Regeln. So gilt hier für alle Hunde unabhängig von Größe und Rasse ein Maulkorbzwang sogar in öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Hunde in einem sicheren Behältnis untergebracht sind. Nach Angabe der Verkehrsbetriebe sollen die Kontrolleure und Busfahrer mit Augenmaß entscheiden, ob sie einen Hundebesitzer mit einem Tier ohne Maulkorb mitfahren lassen oder nicht.
Doch solche generellen Regeln wie in Berlin sind sehr umstritten und andere Verkehrsbetriebe in Deutschland sehen derzeit keinen Anlass, eine generelle Maulkorbpflicht für Hunde einzuführen.
Bayern hat eines der strengsten Hundeverordnungen. Für alle in der Rasseliste als gefährlich eingestuften Rassen ist eine Genehmigung durch die jeweilige Kommune erforderlich. Zudem sind der Besitz und die Züchtung von einigen Rassen komplett verboten. Unabhängig von bestehenden Rasselisten können die öffentlichen Stellen gegen auffällig gewordene Hunde einen einzelnen Maulkorbzwang erlassen. Ist der Zwang zum Maulkorb umstritten, so wird die Verpflichtung zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung von der Mehrheit begrüßt.
Wer sich vor den finanziellen Folgen einer Verletzung durch Hundebisse schützen möchte, der sollte in jedem Fall eine Unfallversicherung abschließen, denn die meisten Policen schließen auch den Angriff von Hunden mit ein. Genauere Angaben finden sich im Web.