Zwischen April 2005 und Mai 2006 gab es in ganz Deutschland mehr als 250.000 Wildunfälle. Allein in Bayern starben fast 40.000 Rehe bei Verkehrsunfällen und der ADAC geht davon aus, dass die Dunkelziffer hier noch um einiges höher ist. Diese Zahlen machen deutlich, dass ein Autounfall mit Tieren keine Seltenheit ist. In den Städten werden immer wieder Hunde und Katzen überfahren und auch die ländlichen Gegenden vermelden viele Unfälle, bei denen freilaufende Hühner oder Katzen den Tod finden. In Statistiken aufbereitet werden allerdings nur die Wildunfälle und hier auch nur Kollisionen mit Rehen, Wildschweinen oder Rotwild. Hasen oder andere kleinere Wildtiere fließen in die Aufzeichnungen ebenso wenig ein wie Unfälle mit Haustieren.
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Im Herbst ist die Gefahr am größten
Sobald mit der Zeitumstellung der Berufsverkehr in die Dämmerung fällt, steigt die Gefahr für Unfälle mit Tieren. Die Sicht wird schlechter und als Fahrer sollte man dann vom Gas gehen. Rehe können Autos, die schneller als 70 km/h fahren, nicht mehr wahrnehmen und laufen dann direkt ins Auto und auch andere Tiere haben bei großen Geschwindigkeiten Probleme abzuschätzen, ob das Überqueren der Straße noch möglich ist. Zudem dämpft der Nebel den Geräuschpegel der Motoren und dann glauben vor allem Katzen und Hunde, dass sie noch genug Zeit hätten. Autofahrer sollten vor allem in Risikogebieten besonders vorsichtig fahren und aufmerksam bleiben, wenn sie bereits ein Tier am Straßenrand ausmachen konnten. Bei Wildwechsel sind nämlich meist mehrere Tiere in einer Gruppe unterwegs und spielende Katzen oder Hunde werden ebenfalls oft zu zweit angetroffen. Wird ein Reh gesichtet, hilft es abzublenden und die Hupe zu betätigen, wenn bereits abgebremst wurde. Das gibt den Tieren Zeit unbeschadet davonzukommen. Eine Vollbremsung sollte auf keinen Fall erfolgen, auch wenn sich der Unfall dann nicht mehr vermeiden lässt, denn das kann zu größeren Personen- und Sachschäden führen, als die Kollision mit dem Tier. Auch der Gesetzgeber sieht eine Vollbremsung für Niederwild nicht als gerechtfertigt an.
Was tun, wenn sich der Unfall nicht mehr vermeiden ließ?
Nach einem Wildunfall sollte der Fahrer auf jeden Fall anhalten. Das Verlassen der Unfallstelle ist zwar keine Fahrerflucht, aber das Tierschutzgesetz wird damit verletzt. Zum Thema Fahrerflucht gibt es online detaillierte Informationen. Nach dem Anhalten sollte die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck gesichert werden. Dann kann die Polizei benachrichtigt werden, die hier einfach über den Notruf zu erreichen ist. Sie holt normalerweise auch den Jagdpächter, der für das Gebiet zuständig ist, dazu. An der Unfallstelle stellt die Polizei dem Fahrer dann die Wildunfallbescheinigung aus, die auch für die Versicherung wichtig ist. Das verletzte oder tote Tier darf auf keinen Fall mitgenommen werden, denn damit würde der Fahrer den Tatbestand der Wilderei erfüllen. Nach einem Unfall, bei dem ein Hund oder eine Katze verletzt wurde, sollte der nächste Tierarzt oder die Tierrettung verständigt werden, während man das Tier beaufsichtigt. Verletzte Tiere neigen nämlich dazu, nach dem Unfall zu fliehen und das kann die Verletzungen noch vergrößern.
Wann zahlt die Versicherung einen Schaden, der durch einen Wildunfall entstanden ist?
Ist das Fahrzeug teil- oder vollkaskoversichert, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur. Nur Fahrer, die ihren Wagen nur mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet haben, müssen die Kosten nach einem Wildunfall selbst tragen. Ist ein Unfall entstanden, weil der Fahrer einem Reh ausweichen wollte, so übernehmen die Versicherungen den Schaden nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Kollision mit dem Tier einen ähnlichen Schaden verursacht hätte. Da dies nur schwer möglich ist, raten Experten von Vollbremsungen und Ausweichmanövern ab. Auch die Insassen werden in der Regel weniger verletzt, wenn der Fahrer auf seiner Spur bleibt und nicht in den Straßengraben oder die Gegenfahrbahn steuert.