Welche Rolle spielt der Wesenstest bei der Versicherung?

Beim entspannten Spaziergang mit dem eigenen Hund kommt plötzlich ein fremder, nicht angeleinter Hund und knurrt und bellt. Der eigene Vierbeiner fühlt sich genötigt, sein Herrchen zu verteidigen und schon entsteht eine Beißerei, die teure finanzielle Folgen haben kann, wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde. Die meisten Hundehalter gehen nämlich davon aus, dass ihr Tier gehorcht und damit keine Unfälle verursacht, doch sie vergessen dabei, dass Tiere wie Menschen nicht immer überlegt handeln. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher eine sehr sinnvolle Maßnahme, denn auch ein braver und gehorsamer Vierbeiner kann einen schlechten Tag haben und dann mit Artgenossen in Streit geraten und damit Tierarztkosten verursachen oder auf der Flucht ein Fahrzeug rammen. Schon mit ungefähr drei Euro monatlich lassen sich die Schrecken solcher unvorhergesehener Ereignisse aber mildern, denn das kostet eine Hundehaftpflicht in der Regel. In Deutschland wurde 2000 allerdings ein Wesenstest für bestimmte Hunderassen eingeführt und auch die Versicherungen errechnen die fälligen Beiträge zur Versicherung zum Teil anhand dieser Liste. So müssen Kampfhundehalter beachtliche Beitragszuschläge in Kauf nehmen, wenn sie ihren Hund versichern wollen und nur wenn das Tier den Wesenstest bestanden hat, gibt die die Möglichkeit einer Befreiung von diesen Zuschlägen.

Die Kosten für die Hundehaftpflicht

Die regulären Kosten für eine Haftpflichtversicherung für Hunde liegen bei ca. 30.- Euro pro Jahr, wenn eine Selbstbeteiligung von ca. 120.- Euro ausgehandelt werden konnte. Der Versicherte kann sich dann bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf eine Versicherungssumme von etwa fünf Millionen Euro berufen und ist somit rundum abgesichert. Fällt der Hund unter die Kampfhundbestimmungen können die Beiträge sich aber schnell verdreifachen und dann wird die Haftpflichtversicherung für den geliebten Vierbeiner richtig teuer. Ein erfolgreich bestandener Wesenstest könnte die Versicherungsbeiträge zwar sinken lassen, doch im Schnitt sind hier zwischen 300.- und 400.- Euro an Gebühren zu zahlen, denn die tierärztlichen Sachverständigen, die ihn abnehmen können, rechnen nach der gesetzlichen Gebührenverordnung ab. Der genaue Preis hängt allerdings auch von der Region ab, in der man als Hundehalter lebt und günstigere Angebote sind durchaus realistisch. Der Wesenstest lohnt sich aber in den meisten Fällen nicht, wenn damit nur die laufenden Versicherungskosten gesenkt werden sollen und die Suche nach einem Anbieter, der die Rasse des Hundes außer Acht lässt, ist hier die bessere Alternative.

Nicht alle Versicherungen machen Unterschiede

Zwar müssen Hundehalter bei vielen Versicherungen angeben, welcher Rasse ihr Tier angehört, doch es gibt auch Gesellschaften, die keine Unterschiede bei den zu versichernden Tieren machen. Vor allem im Internet ist ein Vergleich der Konditionen einfach und hier lassen sich unterschiedliche Angebote direkt auf einer Seite miteinander vergleichen. Oft können erhebliche Mehrkosten getrost vergessen werden, denn einige Anbieter versichern alle Hunde zum gleichen Tarif. Der Vergleich der Angebote lohnt sich also und wenn bereits ein erfolgreich bestandener Wesenstest vorliegt, kann auch ausgerechnet werden, ob eine Versicherung, die Listenhunde verteuert aufnimmt, hier die bessere Wahl sein könnte, weil günstige Konditionen möglich werden.

Welche Rassen müssen zum Wesenstest?

Leider gibt es keine einheitliche Regelung, welche Rassen unter die Kampfhunde fallen und es existieren nur Listen, die Anhaltspunkte liefern können. Die Versicherungen und die Bundesländer bestimmen selbst, welche Hunderassen oder Mischlinge als Kampfhund gelten und wer als Hundehalter wissen möchte, ob sein Tier in diese Kategorie fällt, kann das bei der zuständigen Behörde erfragen. Wurde der Hund ordnungsgemäß angemeldet, wird auch gleichzeitig die Frage nach dem Wesenstest geklärt und steuerzahlende Hundehalter wissen dann bereits genau, ob ihr Tier einen Wesenstest bestehen muss oder nicht. In der Regel werden nicht nur reinrassige Kampfhunde, sondern auch Mischlinge dieser Rassen als Kampfhunde eingestuft und es lohnt sich bereits vor der Anschaffung eines Hundes die am Wohnort gültige Liste zu kennen.